In unserem täglichen Geschäft haben wir als Immobilienmakler auch immer wieder Kontakt mit Vollmachten, und viele Familien kümmern sich zu spät oder falsch um dieses wichtige Thema. Daher hier eine kleine Zusammenfassung: 1. Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt man eine Vertrauensperson, im Falle von Entscheidungsunfähigkeit für den Vollmachtgeber zu handeln. Diese umfasst oft Bereiche wie Vermögensverwaltung (nicht explizit auch Immobilien), Gesundheitsfragen oder organisatorische Angelegenheiten.
Vorteil: So kann vermieden werden, dass ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht bestellt wird. 2. Patientenverfügung: In der I Patientenverfügung legt eine Person fest, welche medizinischen Maßnahmen sie im Ernstfall wünscht oder ablehnt. Dies gilt insbesondere für lebenserhaltende Maßnahmen. 3. Betreuungsvollmacht: Mit der Betreuungsvollmacht kann eine Person eine andere Person dazu ermächtigen, bestimmte Bereiche ihrer Betreuung zu übernehmen, sollte das einmal notwendig werden.
Hier kann man auch nur bestimmte Bereiche angeben wie zum Beispiel Wohnungsangelegenheiten. 4. Generalvollmacht (je nach Familienkonstellation und Vertrauen): Die Generalvollmacht gibt der bevollmächtigten Person umfassende Befugnisse über die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers. Auch hier ist nicht automatisch der Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses inkludiert, das muss explizit beschrieben werden!
Vorteil: Eine Generalvollmacht umfasst alle Bereiche, ist aber sehr weitreichend und sollte nur mit besonderem Vertrauen eingesetzt werden. Diese Vollmachten sorgen dafür, dass Familienmitglieder im Notfall rechtlich abgesichert handeln können, ohne dass es zu Verzögerungen oder Unsicherheiten kommt. Am besten ist es, diese Vollmachten in einem ruhigen Rahmen mit allen Beteiligten zu besprechen und sich in jedem Fall bei einem Anwalt beziehungsweise Notar rechtlich beraten zu lassen.
Handschriftliche Vollmachten, die zu Hause erstellt sind, werden unter Umständen nicht anerkannt. Gleiches ist auch für Testamente anzuraten. Ersparen Sie Ihren Angehörigen viele zusätzliche Sorgen, indem Sie mit Vollmachten gezielt vorsorgen. (Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt.)